Ein Plugin namens "Subscribe to Comments" für die Blogsoftware Wordpress kann zu einer Abmahnung führen. Mit dem Plugin können, wenn ein Blogbeitrag neue Kommentare erhält, auf Wunsch Emails versendet werden. Allerdings kann die Form, in der das Plugin "Subscribe to Comments" dies umsetzt, rechtliche Konsequenzen haben."Subscribe to Comments" verwendet nicht das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren. Dabei wird zunächst eine Email mit Bestätigungslink gesendet. Wird der Link benutzt, ist die Emailadresse bestätigt und erst dann werden Emails versendet, wenn ein neuer Blogbeitrag-Kommentar geschrieben wird.
Bei "Subscribe to Comments" werden die E-Mail-Adresse direkt in den Verteiler aufgenommen, sind es fremde E-Mail-Adressen, ist der Empfang entsprechend nicht erwünscht. Rechtlich kann diese Prozedur als Spam ausgelegt werden, was letzlich in einer Abmahnung mündet. Zurzeit wird an Lösungen gearbeitet, die das Plugin auf Double-Opt-In erweitern.
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