Vorallem für IT-Unternehmen und Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden ist der von Bitkom veröffentlichte Leitfaden gedacht. Er soll bei der Einschätzung helfen, ob eine strafbare Handlung im Rahmen des Hackerparagrafen 202c vorliegt, insbesondere wenn Nutzer mittels Computerprogrammen Sicherheitslücken aufspüren wollen.Das Dokument "Praktischer Leitfaden für die Bewertung von Software im Hinblick auf den § 202c, StGB" umfasst 16 Seiten und wird zum freien Download unter www.bitkom.org angeboten. Bitkom schlägt ein dreistufiges Bewertungsschema vor, auf Grundlage dessen eine Wahrscheinlichkeit ermittelt werden kann, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Mit aufgeführte Praxisbeispiele erleichtern den Einsatz.
Im Letzten Kapitel "Best Practices" liefert das Werk noch eine Liste mit Punkten, die es im Rahmen von Selbsttests zu beachten gilt.
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