Das Landgericht München hat das Onlineunternehmen Skype aus Luxemburg wegen Verletzung der GPL verurteilt. (Az. 7 O 5245/07, noch nicht rechtskräftig)Streitpunkt ist nicht die Voice over IP Software von Skype sondern ein VoIP-Telefon, welches Skype über seine Webseiten vertreibt. Das Telefon wurde ohne die entsprechenden Linux-Quelltexte ausgeliefert, basiert aber auf dem freien Betriebssystem Linux. Kläger war Harald Welte, der Urheberrechte an Teilen des Linux-Kernel besitzt und mit dem Projekt gpl-violations.org bereits einige Jahre lang gegen Verletzung der GPL vorgeht.
Skype hatte dem Telefongerät später ein Beiblatt zugefügt, auf welchem ein URL-Verweis auf die Quelltexte enthalten ist. Dem Langericht genügte dies allerdings nicht. Zudem befand man, das die Texte der GPL ebenfalls auf das Beiblatt gehören, da sonst gegen die Lizenverpflichtung verstossen wird.
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