Vor dem Landgericht Berlin konnte sich die Internetplattform MeinProf.de in zweiter Instanz durchsetzen. Steitpunkt waren Beleidigungen die zielgerichet an einen Professor der brandenburgischen Fachhochschule im Forum verbreitet wurden. Die Beiträge wurden nach Kenntnisnahme der Forenbetreiber umgehend gelöscht, der Professor forderte MeinProf.de jedoch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von 3000 Euro für jeden sich wiederholenden Fall einer Beleidigung auf.Die Betreiber des Forum lehnten die Forderung mit der Begründung ab, die rechtlichen Pflichten mit der Löschung nach Kenntnisnahme der Einträge erfüllt zu haben.
Das Gericht entschied nun, dass MeinProf.de nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet ist, und demnach Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen muss. Zur Begründung hieß es, Hochschuldozenten müssen sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Aufbauend auf dem Urteil des BGH können dem Forenbetreiber keine Vorab-Prüfungen zugemutet werden.
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