Die Web-Abteilungen amerikanischer Einzelhändler werden in den nächsten Wochen wohl ein paar Sonderschichten eingelegt müssen: in der Klage NFB gegen target.com hat das Gericht festgestellt, daß die einschlägigen Gesetze im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung auch für Geschäfte im Internet gelten. Die Verteidigung hatte, wie in solchen Verfahren üblich, einen Antrag eingebracht, dass der Klage jede Rechtsgrundlage fehlte. Neben den bereits bekannten Gutachten und Gegengutachten...