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BeitragKleinanzeigenmarkt - Rechtsgrundlage?????
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Hallo! ich habe vor, einen kostenlosen Kleinanzeigenmarkt für meine Region auf meiner priv. HP anzubieten. Wie siehts denn mit der Rechtsgrundlage aus? Kann man das einfach so machen? Wenn man Tiere oder sonstige ärgerbringende Sachen rauslassen würde und sich nur auf Möbel, Haushalt, usw. beschränkt? Was müsste man alles im Vorfeld als "Kleingedrucktes" anbringen, um sich persönlich von allem rauszuhalten und sich nur als Bereitsteller vorgibt? Danke.

Datum: 19.01.2005-12:56

Beitragre: Kleinanzeigenmarkt - Rechtsgrundlage?????
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Solange Du das Teil kostenlos auf deiner privaten Seite anbietest wird's sowieso schwerer dir an's Bein zu pinkeln.

Ich denke mal es wird auf das gleiche hinauslaufen wie bei einer Linkliste oder einem Gaestebuch. Du musst das Ding halt relativ haeufig kontrollieren, damit Du nicht wegen Dingen Aerger kriegst die nicht offen beworben oder verkauft werden duerfen (z.B. Ferkelkram, indizierte Spiele oder Filme, etc.). Selbiges gilt natuerlich auch fuer alle anderen Schweinereien (Propagandamaterial, Raubkopien, Waffen, etc.) denen Du keine Paesentations- und Verkaufsplattform bieten darfst.

Pauschale Disclaimer sind da eher kontraproduktiv, siehe die "Ich bin fuer Links auf externe Seiten nicht verantwortlich und garantiere fuer nix"-Klauseln die allesamt ueberfluessig sind, weil wirklungslos.

Als Anhaltspunkt wuerde ich mich an die Angaben der Kleinanzeigenmaerkte auf den Webseiten von Zeitungen oder Magazinen halten, z.B. sowas:

--

Um den privaten Charakter unseres Kleinanzeigen-Magazins zu erhalten, sind gewerbliche Kleinanzeigen grundsätzlich nicht gestattet.

Grundsätzlich behalten wir uns die Entfernung sämtlicher Anzeigen vor, die unseren allgemeinen Grundsätzen widersprechen oder deren Veröffentlichung uns nicht zuzumuten ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen:

1. Eine Anzeige verstößt gegen geltendes Recht oder die "guten Sitten". Dies betrifft insbesondere Anzeigen pornographischen, rassistischen, sexistischen, geschäftsschädigenden oder beleidigenden Inhalts oder Anzeigen, die auf pornographische, rassistische, sexistische, geschäftsschädigende, beleidigende oder gegen geltes Recht verstoßende Websites verweisen.

2. Eine Anzeige ist gewerblicher Natur oder verweist auf eine kommerzielle Seite. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem auch sämtliche Angebote oder Anforderungen sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt und sogenannte "Taschengeld"-Anzeigen.

3. Eine Anzeige wird in einer oder mehreren unpassenden Rubrik/en veröffentlicht.

4. Fehlende oder falsche Adress-Angaben des Auftraggebers bei der Anmeldung.

Wenn Sie Ihrer Meinung nach eine gegen diese Regelungen verstoßende Anzeige entdeckt oder einen Link auf eine entsprechende Website entdeckt haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe der Anzeigennummer an foobar@dingenskirchen.net

--

Aber wie immer: IANAL! Fuer verbindliche Aussagen geht kein Weg am Rechtsverdreher vorbei und ich bin keiner.

Datum: 19.01.2005-17:35

Beitragre: Kleinanzeigenmarkt - Rechtsgrundlage?????
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Schade, dass man für eine nette Sache so viele Überlegungen anstellen muss...

Datum: 19.01.2005-18:34

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